Gemeinde
Schwarme

Nachrichten aus Schwarme

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Veranstaltungen MSC Schwarme e.V. im Jahr 2024

Der MSC Schwarme veranstaltet in diesem Jahr folgende Veranstaltungen:

13.03.2024 erster Arbeitsdienst auf der Rennbahn ab 17:30 Uhr
28.04.2024 Flohmarkt/Teilemarkt/Oldtimertreffen
11.05.2024 Standard-Gutbrot-Treffen in Wachendorf
01.06.2024 Pionierfahrt
07.07.2024 Flohmarkt/Teilemarkt/Oldtimertreffen
27.07.2024 18. Mofarennen
28.07.2024 71. Grasbahnrennen
01.09.2024 Flohmarkt/Teilemarkt/Oldtimertreffen und ADAC Buggy-Cup
05.10.2024 Helferfete

Weitere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen gibt es auf unserer Homepage www.msc-schwarme.de

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Osterfeuer

Das Osterfeuer "Auf dem Stühr" wird wieder von Lutz Albrecht organisiert und findet am am Sonnabend, 30.März 2024 statt.
Hier die Annahmetermine für Baumschnitt etc. jeweils in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr:

Sonnabend, 9. März 2024
Sonnabend, 16. März 2024
Sonnabend, 23. März 2024.

Anlieferungen außerhalb dieser Zeiten können unter Tel.- 0152-52140192 mit Lutz Albrecht abgesprochen werden.

SoVD Ortsverband Schwarme Informiert

Sozialverband Deutschland
Kreisverband Diepholz

Steuererleichterung liegt je nach Behinderungsgrad zwischen 384 Euro und 2.840 Euro
Behinderten-Pauschbetrag: Steuerliche Entlastung für Menschen
mit Behinderung
Sulingen/Syke. Ob Physiotherapie, Medikamente oder Betreuung: Für Menschen mit Behinderung
fallen im Alltag regelmäßig Kosten an. Durch den sogenannten Behinderten-Pauschbetrag
können sie deshalb steuerlich entlastet werden. Wie hoch der Betrag für Betroffene genau
ausfällt, hängt dabei vom zuerkannten Grad der Behinderung (GdB) ab. Alles Wichtige dazu
erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke.
Um durch eine Behinderung anfallende zusätzliche Kosten abzufedern, können Menschen mit
einem Schwerbehindertenausweis durch den Behinderten-Pauschbetrag steuerlich entlastet
werden. Es handelt sich dabei um einen jährlichen Freibetrag, der vom zu versteuernden
Einkommen abgezogen wird – konkrete Kosten müssen nicht nachgewiesen werden. Denn: Die
Höhe des Behinderten-Pauschbetrags ist nach dem GdB gestaffelt. „Schon ab einem Grad der
Behinderung von 20 können Betroffene entlastet werden. Sie erhalten 384 Euro. Bei einem Grad
der Behinderung von 100 sind es 2.840 Euro“, weiß Manuela Schumacher, SoVD-Beraterin aus
Sulingen. Für blinde Menschen liege der Pauschbetrag bei 7.400 Euro.
Da im Alter oft zunehmend körperliche Einschränkungen auftreten, rät der SoVD besonders auch
Rentner*innen, die Beantragung eines GdB in Erwägung zu ziehen, um unter anderem von den
steuerlichen Vorteilen profitieren zu können. „Außerdem empfehlen wir denjenigen, die bereits
einen Grad der Behinderung zuerkannt bekommen haben, prüfen zu lassen, ob eine Höherstufung
in Frage kommt. Werden eine Behinderung oder eine entsprechende Erhöhung im Laufe des
Jahres festgestellt, bekommen Betroffene den vollen Pauschbetrag für den neuen Grad der
Behinderung gezahlt“, fügt Schumacher hinzu.
Die Berater*innen des SoVD in Sulingen und Syke unterstützen gerne bei der Beantragung
eines Grads der Behinderung und stehen für weitere Fragen rund um das Thema Behinderung
zur Verfügung. Kontaktiert werden kann der SoVD telefonisch 0511-65610720 und per E-Mail
info.sulingen@sovd-nds.de) bzw. info.syke@sovd-nds.de.

Quelle: SoVD Kreisverband

Jahreshauptversammlung der Feuerwehr

Insgesamt 65 aktive Feuerwehrleute, fördernde Mitglieder und Gäste konnte Ortsbrandmeister Frank Tecklenborg bei der Jahreshauptversammlung der Schwarmer Feuerwehr am 20.01.2024 im Gasthaus "Zur Post" begrüßen. Details finden Interessierte unter Institutionen / Feuerwehr / Aktuelles.

SoVD Ortsverband Schwarme Informiert

Änderung seit 1. Januar 2024 gültig
Zuschuss zum Eigenanteil für Pflegeheimbewohner*innen erhöht
Sulingen/Syke. Pflegeheimbewohner*innen müssen häufig hohe Kosten aus eigener Tasche
übernehmen – wie zum Beispiel einen Eigenanteil an den Pflegekosten. Um Betroffene
finanziell zu entlasten, wird dieser unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse
bezuschusst. Zum 1. Januar gab es hier eine Zuschusserhöhung. Alles Wichtige rund um die
Änderung und geltende Anspruchsvoraussetzungen weiß der Sozialverband Deutschland
(SoVD) in Sulingen und Syke.
Um Pflegebedürftige vor einer Überforderung durch steigende Ausgaben zu schützen, trägt die
Pflegekasse einen Teil des Eigenanteils an den Pflegekosten. Diese Bezuschussung wurde zum
1. Januar 2024 zugunsten Betroffener erhöht. Welchen Betrag sie erhalten, richtet sich danach,
wie lange Bewohner*innen bereits in einer Einrichtung gepflegt werden. „Im ersten Jahr wird
der Eigenanteil nun mit 15 statt wie bisher fünf Prozent bezuschusst, im zweiten Jahr sind es
30 statt 25 Prozent und im dritten Jahr 50 statt 45 Prozent. Auch im vierten Jahr ist der
Zuschuss um fünf Prozent von 70 auf 75 Prozent gestiegen. Wir begrüßen diese Änderung,
denn viele Betroffene sind allein schon aufgrund der massiv gestiegenen Pflegeheimkosten
finanziell sehr stark belastet“, so Manuela Schumacher aus dem Beratungszentrum in
Sulingen.
Anspruch auf einen Zuschuss zum Eigenanteil haben Pflegebedürftige, wenn sie in einer
vollstationären Pflegeeinrichtung leben und mindestens Pflegegrad zwei vorliegt. „Kosten für
Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen allerdings weiterhin selbst getragen
werden. Kann eine pflegebedürftige Person diese sogenannten ungedeckten Kosten nicht
aufbringen, besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege“, informiert Schumacher.
Da als Berechtigungsnachweis für den Zuschuss zum Eigenanteil eine Auskunft zur Wohndauer
ausreicht, ist eine Beantragung nicht nötig. „Grundsätzlich schickt die Pflegekasse diese
Information direkt an die Pflegeheime. Wir raten aber trotzdem, den Nachweis selbst
weiterzugeben, damit nichts schiefgeht“, erklärt Schumacher.
Für weitere Fragen und für die Beantragung von Hilfe zur Pflege stehen die Berater*innen des
SoVD in Sulingen und Syke gerne zur Verfügung. Kontaktiert werden kann der SoVD
telefonisch 0511-65610720 und per E-Mail info.sulingen@sovd-nds.de) bzw. info.syke@sovd-
nds.de. Der Verband berät auch zu weiteren Pflegethemen

Quelle: SoVD Kreisverband

 

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