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Schwarme

Nachrichten aus Schwarme

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Doppelkopf- und UNO-Turnier der Feuerwehr

34 Kartenspielerinnen und Kartenspieler konnte Ortsbrandmeister Frank Tecklenborg beim traditionellen Doppelkopf- und UNO-Turnier der Ortsfeuerwehr am Donnerstag, 28. März 2024 im Gasthaus „Zur Post“ begrüßen. Die Organisation hatten Georg Schrader und Wilken zum Hingst aus dem Ortskommando der Feuerwehr übernommen. Es wurden wieder Fleischpreise ausgespielt.
Hier die jeweils fünf Erstplatzierten:

Doppelkopf (insgesamt 20Teilnehmer/innen)
Platz Name Punkte

1 Werner Winter 129
2 Jürgen Wachendorf 94
3 Jannis Fehse 92
4 Oliver Hüneke 87
5 Horst Bobrink 86

UNO (insgesamt 14 Teilnehmer/innen)
Platz Name Punkte

1 Luca Hördt 607
2 Elfie Schnakenberg 661
3 Anja Rosenhagen 687
4 Heide Brauer 690
5 Stefan Schütte 723

Das Foto zeigt (v.l.n.r.): Georg Schrader (Organisation), Luca Hördt (Gewinner UNO), Werner Winter (Gewinner Doppelkopf), Wilken zum Hingst (Spielleiter)


Auflösung des Ostergedichtes

Am Samstag, den 30.3.3034 erfolgt auf dem Gelände von Robberts Huus ab 15:00 Uhr die große Auflösung des diesjährigen Osterrätsels.
Die Helfer des Osterhasen verkünden die Verstecke und alle anwesenden Teilnehmer der Ostereisuche erhalten eine kleine Erinnerung an die große Suchaktion.

Neuer Zumba Kurs

Fit in den Sommer mit Zumba Fitness
Beginn: Donnerstag, 04.04.2024 um 19:30 Uhr
Ort: Turnhalle Schwarme
Dauer: 10 Übungsabende à 60 Min.
Übungsleiterin: Dörte Klebe (lizensierte Zumba®-Trainerin)
Kostenbeitrag: 20 € für TSV-Mitglieder
40 € für alle anderen Zumba®-Begeisterten
(Bitte den Kursbeitrag zur ersten Zumba Stunde mitbringen!
Mindestteilnehmerzahl: 12
Verbindliche Anmeldung: unter Tel. 04258 – 98 30 47
(Kerstin zum Hingst/bitte auch AB nutzen!)
Für alle, die Zumba® noch nicht kennen:
Zumba® ist ein von lateinamerikanischer Musik inspiriertes Workout Programm, was so viel bedeutet wie Musik, Tanz, Spaß und jede Menge Kalorien verbrennen.


Feuerwehreinsatz: Verkehrsunfall auf der Borsteler Straße

Mit dem Einsatzstichwort „Verkehrsunfall eingeklemmte Person“ wurde die Schwarmer Feuerwehr am Mittwoch, 6.3.24 gegen 9.40 Uhr durch die Leistelle über Funkmeldeempfänger alarmiert. Nach Angaben der Polizei war eine Pkw-Fahrerin mit ihrem Auto auf gerader Strecke, aus noch ungeklärter Ursache, nach links auf die Gegenfahrbahn geraten und dort mit einem geparkten Kleintransporter kollidiert. Glücklicherweise konnte die Frau durch Passanten schnell aus dem Fahrzeug vor Eintreffen der Feuerwehr befreit werden. Die 67-jährige Fahrerin erlitt schwere Verletzungen und wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Beide Pkw wurden erheblich beschädigt, waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die Feuerwehr sicherte die Einsatzstelle, band und nahm ausgelaufenen Kraftstoff auf und säuberte die Unfallstelle. Drei Feuerwehrfahrzeuge und zwölf Feuerwehrleute waren unter Leitung des stv. Ortsbrandmeisters Sven Schaper etwa eine Stunde vor Ort im Einsatz.

SoVD Ortsverband Schwarme Informiert

Dieses Jahr: Regelaltersrente für den Jahrgang 1958
Sulingen/Syke. Wer 1958 geboren wurde, kann ab diesem Jahr ohne Abschläge die
Regelaltersrente beziehen. Denn 2024 erreicht der Jahrgang das dafür notwendige
frühestmögliche Renteneintrittsalter. Die Voraussetzung: Betroffene waren mindestens fünf Jahre
in der Rentenversicherung versichert. In bestimmten Fällen ist es aber möglich, vor dem Erreichen
des Regelalters – gegebenenfalls mit Abschlag – in Rente zu gehen, etwa, wenn 45
beziehungsweise 35 Versicherungsjahre erfüllt werden oder bei einer Schwerbehinderung. Was es
zu beachten gibt, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke.
Wann man ohne Abzüge in Regelaltersrente gehen kann, ist vom Geburtsjahr abhängig und wird
schrittweise angehoben. „Für den Jahrgang 1958 liegt das reguläre Eintrittsalter bei 66 Jahren“,
weiß SoVD-Beraterin Manuela Schumacher aus dem Beratungszentrum in Sulingen. Wer in
diesem Jahr geboren wurde, kann also nun die Regelaltersrente beantragen – vorausgesetzt,
er*sie war mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert.
Diejenigen, die nicht bis zu ihrem regulären Renteneintrittsalter arbeiten können oder möchten,
haben gegebenenfalls die Möglichkeit, bereits früher die Rente zu beziehen – etwa, wenn 45
beziehungsweise 35 Versicherungsjahre erfüllt werden oder eine Schwerbehinderung vorliegt.
„Hier gelten jeweils ganz unterschiedliche Voraussetzungen. Außerdem muss in bestimmten
Fällen mit Abzügen gerechnet werden. Deshalb empfehlen wir Betroffenen, die durch diese
komplexe Thematik verunsichert sind, sich in einem persönlichen Gespräch individuell beraten zu
lassen. Wir helfen gerne weiter“, so Schumacher.
Auch für Fragen zu weiteren Rententhemen sowie der Rentenbeantragung stehen die
Berater*innen des SoVD in Sulingen und Syke zur Verfügung. Kontaktiert werden kann der SoVD
telefonisch 0511-65610720 und per E-Mail info.sulingen@sovd-nds.de) bzw. info.syke@sovd-
nds.de.

Quelle: SoVD Kreisverband

 

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