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Schwarme

Nachrichten aus Schwarme

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SoVD Ortsverband Schwarme Informiert

SoVD empfiehlt, sich frühzeitig mit möglichen Regelungen zu beschäftigen
Online-Vortrag informiert kostenlos zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Sulingen / Syke. Vorsorgen für den Ernstfall: Am 24. Oktober 2024 informiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen / Syke im Online-Vortrag rund um das Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“. Die Veranstaltung mit Referent Alexander Witt ist kostenlos und findet von 16 bis 17.30 Uhr über Zoom statt.

Ist man plötzlich nicht mehr in der Lage, die eigenen Wünsche zu äußern, ist es wichtig, rechtzeitig vorgesorgt und diese festgehalten zu haben. Daher widmet sich Alexander Witt am 24. Oktober 2024 in seinem kostenlosen Online-Vortrag dem Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“. Die Veranstaltung findet von 16 bis 17.30 Uhr per Zoom statt.

In einer Patientenverfügung werden Regelungen zur gewünschten medizinischen Versorgung für den Fall festgehalten, dass der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. Ebenso ermöglicht eine Vorsorgevollmacht, dass Personen des Vertrauens im eigenen Sinne Angelegenheiten regeln und Entscheidungen treffen können, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.

Die Anmeldung ist für Mitglieder und Interessierte bis zum 21. Oktober unter weiterbildung@sovd-nds.de möglich. Einen Teilnahmelink erhalten angemeldete Personen spätestens am Vortragstag an ihre angegebene E-Mailadresse. Informationen zu weiteren Veranstaltungen aus der digitalen SoVD-Vortragsreihe sind unter www.sovd-nds.de zu finden.

Quelle: SoVD Landesverband

SoVD Ortsverband Schwarme Informiert

„Tag der Jugend“ am 12. August 2024
Freiwilligendienste: Mehr Mittel und bessere Bedingungen
Hannover. In Niedersachsen sind Freiwilligendienste bei jungen Menschen sehr beliebt
und gerade im sozialen Bereich ein wichtiger Baustein. Trotzdem drohen den Diensten
im kommenden Jahr finanzielle Kürzungen. Anlässlich des „Tags der Jugend“ am 12.
August 2024 appelliert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen an die
Landesregierung, sich auf Bundesebene dagegen starkzumachen und die
Rahmenbedingungen für diejenigen, die einen Freiwilligendienst leisten, deutlich zu
verbessern.
In Niedersachsen engagieren sich derzeit mehr als 3.500 junge Menschen in einem
„Freiwilligen Sozialen Jahr“ (FSJ). Einsatzorte sind etwa Krankenhäuser,
Pflegeeinrichtungen, aber auch die Bereiche Sport, Kultur und Politik. „Das FSJ und andere
Freiwilligendienste sind für viele junge Menschen eine wichtige Orientierung für ihr
weiteres Leben“, betont Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen.
Darüber hinaus gebe es aber noch eine weitere wichtige Funktion: „Eine Umfrage zeigt,
dass 70 Prozent derjenigen, die ein FSJ gemacht haben, sich einen Job im sozialen Bereich
vorstellen können. Der Freiwilligendienst ist für viele also auch der Eintritt in einen
entsprechenden Beruf. In Zeiten des extremen Fachkräftemangels ist es völlig absurd,
dass gerade hier jetzt der Rotstift angesetzt werden soll.
Für das kommende Jahr drohen den Freiwilligendiensten jedoch erneut Kürzungen, dieses
Mal in Höhe von 40 Millionen Euro. „Es wäre fatal, gerade bei den jungen Menschen und
den Freiwilligendiensten zu sparen“, so Swinke. Er fordert von der Landesregierung
deshalb zwei Dinge: „Sie muss sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die geplanten
Kürzungen nicht umgesetzt werden und die Rahmenbedingungen für Freiwilligendienste
in Niedersachsen stark verbessern.“ Dies sei etwa möglich, indem für junge Menschen ein
bundesweites 29-Euro-Ticket für Bus und Bahn eingeführt wird und es ähnliche
Vergünstigungen wie bei der Ehrenamtskarte gebe. „Außerdem sind mehr Projekte und
eine bessere Förderung notwendig, um Freiwilligendienste auch für junge Menschen mit
Behinderung zu ermöglichen“, sagt der Vorstandsvorsitzende

Quelle: SoVD Landesverband

SoVD Ortsverband Schwarme Informiert

Rentenversicherung rechnet Pflegezeiten als Beitragszeiten an
Häusliche Pflege: Pflegepersonen können Rente aufbessern
Sulingen / Syke. Wird ein Familienmitglied zum Pflegefall, übernehmen meist Angehörige die
häusliche Pflege. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse dann auf das
Rentenkonto der pflegenden Angehörigen oder auch der ehrenamtlich Pflegenden wie zum
Beispiel Bekannten ein. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) informiert zu den Bedingungen
und erklärt alles Wichtige zum Thema.
Kümmern sich Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen um eine*n
Pflegebedürftige*n, zahlt die Pflegekasse unter Umständen auf deren Rentenkonto ein. So können
beispielsweise für diese häusliche Pflegetätigkeit verringerte Arbeitszeiten ausgeglichen werden.
„Die Rentenversicherung zählt die Pflegezeiten als Beitragszeiten, sodass sie dabei helfen,
Wartezeiten für die Rente zu erfüllen“, informiert SoVD-Beraterin Manuela Schumacher aus
Sulingen. Aber auch wer schon eine vorgezogene oder die Regelaltersrente bezieht, kann
seine*ihre Bezüge weiter erhöhen. Für Erstere gilt: Die Zeit bis zum Erreichen der
Regelaltersgrenze ist rentenversicherungspflichtig, daher zahlt die Pflegekasse währenddessen
Rentenbeiträge ein. Nach Erreichen der Altersgrenze müssen Betroffene auf die volle Altersrente
verzichten, um zu profitieren – etwa durch eine 99,9-Prozent-Teilrente. „Eine Rückkehr zur vollen
Rente ist jederzeit problemlos möglich“, weiß Schumacher.
Als Anspruchsvoraussetzung muss bei der pflegebedürftigen Person mindestens der Pflegegrad 2
vorliegen. Außerdem muss die Pflegetätigkeit mindestens zehn Stunden pro Woche umfassen und
auf mindestens zwei Tage in der Woche im Jahr verteilt sein. „Berufstätige dürfen maximal 30
Stunden pro Woche einem Job nachgehen“, erklärt Schumacher. Wie sich die Beitragszahlungen
der Pflegekasse dabei auf die Rente auswirken, hängt individuell von der bezogenen Leistung
und dem Pflegegrad ab. „Für 2024 ergibt ein Jahr Pflege eine monatliche Rente von zwischen
6,69 Euro und 35,51 Euro“, so Schumacher.
Die Beraterinnen des SoVD in Sulingen und Syke sind bei weiteren Fragen zum Thema Rente
sowie Antragstellungen gerne behilflich. Kontakt aufgenommen werden kann per E-Mail unter
info.sulingen@sovd-nds.de bzw. info.syke@sovd-nds.de oder über das Mitglieder-Service-
Telefon 0511-65610720.

Quelle: SoVD Kreisverband

SoVD Ortsverband Schwarme Informiert

SoVD kritisiert: Immer noch zu wenig Menschen mit
Behinderung in regulären Jobs
Hannover. In Niedersachsen beschäftigen über 26 Prozent der Arbeitgeber*innen keine
Menschen mit Behinderung, obwohl sie eigentlich dazu verpflichtet sind. Das zeigen
aktuelle Zahlen der Agentur für Arbeit. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in
Niedersachsen kritisiert das scharf. Seiner Auffassung nach müsse – gerade im Hinblick auf
den Fachkräftemangel – deutlich mehr getan werden, um Menschen mit Behinderung in
reguläre Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bringen.
Etwas über ein Drittel der Unternehmen und Organisationen in Niedersachsen kommen
ihrer Verpflichtung, Menschen mit Behinderung anzustellen, nach. Rund ein Viertel hat
keine Schwerbehinderten in seiner Belegschaft. „Sie zahlen lieber die sogenannte
Ausgleichsabgabe und kaufen sich so frei. Das ist wirklich ein Trauerspiel. So kommen
wir mit der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt nicht weiter“, sagt Dirk Swinke,
Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Diese Abgabe sei zwar auf 720 Euro
monatlich angehoben worden, Auswirkungen habe dies jedoch frühestens ab 2025.
„Gerade für große Unternehmen ist der bisherige Betrag von 360 Euro nahezu lachhaft.
Viele zahlen ihn lieber, als sich bei Stellenbesetzungen um Menschen mit Behinderung
zu bemühen“, so Swinke weiter.
Gerade im Hinblick auf den derzeitigen Fachkräftemangel seien diese Zahlen fatal. „Wir
verschwenden hier wirklich wertvolles Potenzial“, betont der Vorstandsvorsitzende.
Deshalb müsse mehr dafür getan werden, Menschen mit Behinderung in
sozialversicherungspflichtige Jobs zu bringen. „Sie sind ein Gewinn für jedes
Unternehmen. Deshalb brauchen wir mehr Unterstützungs- und Beratungsangebote,
gerade für Arbeitgeber*innen“, fordert er und sieht gleichzeitig auch die Werkstätten für
Menschen mit Behinderung in der Pflicht: „Ihre Aufgabe ist es, Betroffene langfristig auf
den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Da ist noch deutlich Luft nach oben.“ Aus Sicht des
SoVD müsse hier dringend mehr passieren, um eine gleichberechtigte Teilhabe zu
gewährleisten

Quelle: SoVD Landesverband

SoVD Ortsverband Schwarme Informiert

SoVD informiert zu Regelung für Pflegebedürftige und Pflegepersonen
Gilt Pflegegeld als Einkommen bei Sozialleistungsbezug?

Sulingen / Syke. Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegegeld. Erhalten sie zusätzlich Sozialleistungen, deren Gewährung vom Einkommen abhängt, müssen sie sich aber keine Sorgen machen. Denn: Pflegegeld wird nicht angerechnet – das gilt auch für Pflegepersonen mit Sozialleistungsbezug. Was Betroffene hierzu wissen sollten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke.

Werden Pflegebedürftige zu Hause zum Beispiel von Angehörigen gepflegt und haben einen Pflegegrad von mindestens 2, erhalten sie Pflegegeld. Diese Leistung wird Betroffenen zur Verfügung gestellt, um damit einer ihm*ihr nahestehenden Person eine Zuwendung zu zahlen, wenn diese Pflegeaufgaben übernimmt. Beziehen Pflegebedürftige zudem Grundsicherung, Sozialhilfe oder Bürgergeld, gilt: Das Pflegegeld wird nicht auf das Einkommen angerechnet. Da sie ansonsten gegenüber anderen Pflegepersonen schlechter gestellt würden, trifft dies außerdem auf Pflegepersonen zu, die Sozialleistungen bekommen. „Diese sozialrechtliche Ausnahme ist allerding nur in Fällen gültig, in denen die Pflegeperson nicht im Rahmen eines Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisses für die pflegebedürftige Person tätig wird“, informiert SoVD-Berater*in Manuela Schumacher.

Für weitere Fragen rund um das Thema Pflege stehen die Berater*innen des SoVD in Sulingen und Syke gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Der Verband kann unter 0511-65610720 sowie info.sulingen @sovd-nds.de bzw. info.syke@sovd-nds.de kontaktiert werden.


Quelle: SoVD Kreisverband

 

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