Gemeinde
Schwarme

Nachrichten aus Schwarme

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SoVD Ortsverband Schwarme Informiert

Sozial- und Rechtsberatung;
Probeweise Einführung einer „offenen Sprechstunde“
Hinweis auf Schließungszeit zwischen den Weihnachtsfeiertagen

Sehr geehrte Damen und Herren,


wir sind nach Kräften bemüht die Wartezeiten für eine Terminvergabe im Rahmen der Sozial- und Rechtsberatung möglichst kurz zu halten. Vor dem Hintergrund einer positiven Mitgliederentwicklung und einer stark gestiegenen Nachfrage nach Beratungsterminen gelingt uns dieses derzeit nicht. Die Wartezeiten betragen derzeit in beiden Beratungszentren etwa 12 Wochen. Das ist auch für uns ein unbefriedigender Zustand.

Um hier hoffentlich für Verbesserung zu sorgen, bieten wir ab

16. Januar 2024

testweise eine „offene Sprechstunde“, also ohne vorherige Terminvereinbarung, an. Diese findet wie folgt statt:

Beratungszentrum Sulingen – jeweils Dienstag, von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Beratungszentrum Syke - jeweils Montag, von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Während der Sprechstunde werden kurze Beratungsgespräche geführt. Es können aber auch Widerspruchsverfahren aufgenommen werden.

Wir bitten um Verständnis, dass jeweils nur eine begrenzte Anzahl von Ratsuchenden angenommen werden kann. Bei einem zu hohen Besucheraufkommen müssen wir Ratsuchende deshalb auf die nächste offene Sprechstunde verweisen.

Bei Urlaub oder Erkrankung fällt die offene Sprechstunde ersatzlos aus.

Wer ganz sicher sein möchte, dass die offene Sprechstunde stattfindet, sollte am entsprechenden Tag beim Mitglieder-Service-Telefon (0511-65610720) anrufen und sich danach erkundigen. Das Mitglieder-Service-Telefon ist erreichbar von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen


gez. Bruno Hartwig gez. Manuela
Schumacher
1. Vorsitzender Geschäftsstellenleiterin


Quelle: SoVD Kreisverband

SoVD Ortsverband Schwarme Informiert

Nur in begründeten Einzelfällen darf Vertrauensperson ausgeschlossen werden
Begleitperson bei medizinischer Begutachtung erlaubt
Sulingen/Syke. Ein Urteil des Bundessozialgerichts bestätigt: Betroffene haben grundsätzlich
das Recht, bei einer medizinischen Begutachtung durch eine*n Sachverständige*n von einer
Vertrauensperson begleitet zu werden. Nur in begründeten Einzelfällen kann eine
Begleitperson ausgeschlossen werden. Was Betroffene hierzu wissen sollten, erläutert der
Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke.
Damit ein medizinisches Gutachten, etwa zur Feststellung einer Erwerbsminderung, erstellt
werden kann, müssen Betroffene durch eine*n medizinische*n Sachverständige*n untersucht
werden. Hier haben zu Begutachtende grundsätzlich einen Anspruch darauf, von einer
Vertrauensperson begleitet zu werden – das hat ein Gerichtsurteil entschieden. „Die
Begutachtungssituation ist für viele sehr belastend. Die Begleitung durch eine Person des
Vertrauens wie beispielsweise einer*einem Familienangehörigen kann ihnen Sicherheit
geben“, betont Manuela Schumacher aus dem SoVD-Beratungszentrum in Sulingen.
Der Ausschluss einer solchen Begleitperson ist nur in begründeten Einzelfällen möglich – zum
Beispiel, wenn die objektive und unverfälschte Untersuchung durch ihre Anwesenheit
gefährdet wird. „Beispielsweise bei bestimmten psychischen Erkrankungen oder je nach
Beziehung zwischen Betroffener*Betroffenem und ihrer*seiner Begleitung kann das der Fall
sein“, weiß Schumacher.
Für weitere Fragen rund um eine Begutachtung sowie das Thema Rente stehen die
Berater*innen des SoVD in Sulingen und Syke gerne zur Verfügung. Kontaktiert werden kann
der SoVD telefonisch 0511-65610720 und per E-Mail info.sulingen@sovd-nds.de) bzw.
info.syke@sovd-nds.de.

Quelle: Sovd Landesverband

SoVD Ortsverband Schwarme Informiert


Beträge bei Vermögen und geschütztem Eigentum müssen angepasst werden
Grundsicherung: Betroffene nicht weiter benachteiligen
Hannover. 127.000 Menschen in Niedersachsen beziehen Grundsicherung, weil ihre Rente im
Alter nicht zum Leben reicht. Es gibt zwar einen Vermögensschonbetrag und auch Eigentum
wie beispielsweise eine Wohnung oder ein Haus sind zum Teil geschützt, allerdings liegen die
Beträge unter denen anderer Sozialleistungsbezieher*innen. Der Sozialverband Deutschland
(SoVD) in Niedersachsen kritisiert diese Ungleichbehandlung und macht sich für eine Reform
stark. Der kürzlich vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung geht ihm dabei nicht weit
genug.
Fast 18 Prozent der Rentner*innen in Niedersachsen sind von Armut bedroht. Viele wissen
nicht mehr, wie sie finanziell ihren Alltag stemmen sollen. „Für genau solche Fälle gibt es die
Grundsicherung. Sie soll die Existenz der Betroffenen schützen“, erläutert Dirk Swinke,
Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Damit gehört die Grundsicherung zu den
sogenannten Sozialleistungen wie etwa auch die Sozialhilfe oder das Bürgergeld. Der
Unterschied: Im Gegensatz zum Bürgergeld dürfen Bezieher*innen von Grundsicherung und
Sozialhilfe 5.000 Euro weniger Vermögen behalten und auch bei der Größe des geschützten
Eigentums wird mit zweierlei Maß gemessen: Während Bürgergeld-Empfänger*innen 130
Quadratmeter geschütztes Eigentum haben, sind es bei Betroffenen in der Grundsicherung 80
Quadratmeter.
„Das ist hochgradig ungerecht. Egal, ob Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung – alle
Empfänger*innen müssen gleichbehandelt werden“, sagt Swinke. Das bedeutet: „Die
Schonbeträge in der Grundsicherung müssen angehoben werden.“ Es gebe zwar einen
Gesetzentwurf der Bundesregierung, dieser sehe aber keine ausreichenden Maßnahmen vor.
„Mit dieser Ungerechtigkeit treibt die Politik einen Keil zwischen die Betroffenen. Das darf
nicht sein. Alle Bedürftigen müssen gleichbehandelt werden“, betont der niedersächsische
SoVD-Chef. Deshalb fordert er die niedersächsischen Bundestagsabgeordneten auf, auf eine
bessere Lösung zu drängen. „Es darf nicht sein, dass wir bei dem Thema solche Unterschiede
machen“, so Swinke

Quelle: Sovd Landesverband

Frauen-Frühstück SoVD Ortsverband Schwarme

Der SoVD Ortsverband Schwarme lädt alle Frauen des Ortsverbandes und natürlich auch Gäste zu Frühstück im Bistro der Fleischerei Kaufhold in Verden ein.
Termin: ist der 8. November 2023
Treffen: 8:00 Uhr Abfahrt in Fahrgemeinschaften ab Schwarme (am Sportplatz)
Kosten Mitglieder: 8 Euro
Gäste 13,80 Euro:
Es wäre toll, wenn viele SoVD-Frauen mit nach Verden kommen und wir hier gemeinsam
einen schönen Vormittag mit allerlei „Schnackerei“ verbringen können. Nutzt das Super-Angebot vom SoVD, so günstig gibt’s nirgends ein solch reichhaltiges Frühstück!
Ich freue mich auf Eure Anmeldungen unter Tel. 04258 – 98 30 47 (auch Anrufbeantworter wird abgehört) oder E-Mail Kers?n.zumhingst@web.de oder natürlich persönlich.
Meldet Euch bitte an bis zum 3.11.2023.

SoVD Ortsverband Schwarme Informiert

Betroffene können „Wohngeldantrag für Heimbewohner*innen“ stellen
Wohngeld: Anspruch auch für Pflegeheimbewohner*innen
Sulingen/Syke. Aufgrund der enorm gestiegenen Pflegeheimkosten wissen viele Pflegebedürftige
in Niedersachsen nicht mehr, wie sie ihren Platz im Pflegeheim noch bezahlen sollen. Mit der
Einführung des „Wohngelds plus“ können mehr Betroffene aber finanziell entlastet werden.
Denn: Auch Pflegeheimbewohner*innen können Wohngeld beantragen. Welche Bedingungen
dafür erfüllt werden müssen und worauf sie unbedingt achten sollten, erklärt der Sozialverband
Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke.
Durch die Einführung des „Wohngelds plus“ haben mehr Menschen Anspruch auf
Wohngeldleistungen. Das gilt auch für Pflegebedürftige – sowohl, wenn sie zu Hause gepflegt
werden, als auch für Pflegeheimbewohner*innen. „Bei uns in Niedersachsen gibt es einen
Wohngeldantrag extra für Pflegeheimbewohner*innen, den Betroffene ausfüllen können“,
informiert Manuela Schumacher aus dem SoVD-Beratungszentrum in Sulingen.
Wichtig für einen Leistungsanspruch: Es dürfen keine weiteren Sozialleistungen wie zum Beispiel
Grundsicherung im Alter bezogen werden. Zudem prüft die Wohngeldstelle Einkünfte und das
Vermögen. Letzteres wird allerdings erst berücksichtigt, wenn es mehr als 60.000 Euro beträgt.
„Zusätzlich zum Wohngeldantrag sind weitere Unterlagen wie beispielsweise ein Auszug aus dem
Heimvertrag, aktuelle Rentenbescheide oder Kontoauszüge erforderlich. Werden die
Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt, richtet sich die Höhe des Wohngelds nach dem
Mietniveau der Region, in dem sich das Pflegeheim befindet“ so Schumacher.
Für weitere Fragen rund um das Wohngeld stehen die Berater*innen des SoVD in Sulingen und
Syke zur Verfügung und sind außerdem gerne beim Ausfüllen des Antrags behilflich. Der Verband
ist telefonisch unter 0511-65610720 oder per Mail an info.sulingen@sovd-nds.de bzw.
info.syke@sovd-nds.de erreichbar

Quelle: SoVD Kreisverband

 

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