Nachrichten aus Schwarme
SoVD informiert zu Antragstellung und Rechten
Online-Vortrag zum Thema „Schwerbehinderung“
Hannover. Digital und kostenlos: Am 25. Mai 2023 beantwortet Katharina Lorenz im Online-
Vortrag von 16 bis 17.30 Uhr Fragen rund um das Thema „Schwerbehinderung –
Antragstellung und Rechte“. Die Veranstaltung ist Teil der digitalen Vortragsreihe des
Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Niedersachsen. Sowohl Mitglieder als auch Interessierte
können sich bis zum 22. Mai anmelden.
Wann gelte ich als schwerbehindert und wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
Wofür stehen eigentlich die Merkzeichen und welche Vorteile habe ich? Das alles sind Fragen,
die Betroffene und ihre Angehörigen oft verunsichern, wenn es um eine (Schwer-)
Behinderung sowie die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises geht. In ihrem
Online-Vortrag „Schwerbehinderung – Antragstellung und Rechte“ gibt Katharina Lorenz am
25. Mai 2023 von 16 bis 17.30 Uhr Antworten und zeigt auf, wie der SoVD weiterhelfen kann.
Außerdem erklärt die Referentin, was Betroffene tun können, wenn der Grad der Behinderung
herabgestuft werden soll.
Mitglieder und Interessierte können sich bis zum 22. Mai unter weiterbildung@sovd-nds.de
anmelden. Sie erhalten spätestens am Tag der Veranstaltung einen Zoom-Teilnahmelink per
E-Mail. Mehr Informationen zur digitalen SoVD-Vortragsreihe und zu weiteren geplanten
Vorträgen sind unter www.sovd-nds.de zu finden.
Quelle: Sovd Landesverband
Krankengend, Arbeitslosengeld und Co.: SoVD informiert und gibt Tipps
Online-Vortrag: „Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert – was nun?“
Sulingen/Syke. „Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert – was nun?“: Um diese Frage geht es im
nächsten Online-Vortrag der digitalen Vortragsreihe des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in
Sulingen und Syke am 27. April 2023. Kai Bursie referiert von 16 bis 17.30 Uhr per Zoom.
Mitglieder und Interessierte sind herzlich eingeladen, sich bis zum 24. April zu der
Veranstaltung anzumelden.
Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung – durch eine Erkrankung kann davon jede*r ganz
plötzlich betroffen sein. In seinem digitalen Vortrag am 27. April 2023 widmet sich Kai Bursie
deshalb von 16 bis 17.30 Uhr dem Thema „Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert – was nun?“. Im
Mittelpunkt steht dabei die Frage „Kann man durch Krankheit arm werden?“.
In der Online-Veranstaltung erfahren die Teilnehmenden unter anderem, wie es um die soziale
Absicherung steht, wenn es nicht mehr möglich ist, den Beruf auszuüben. Dabei weist der
Referent auch auf Fallstricke und Lücken hin, die Krankengeld, Arbeitslosengeld und Co. mit
sich bringen und gibt wertvolle Tipps, wie diese vermieden werden können.
Unter weiterbildung@sovd-nds.de können sich Mitglieder und Interessierte bis zum 24. April
anmelden. Den Zoom-Teilnahmelink bekommen sie spätestens am Veranstaltungstag an ihre
E-Mail-Adresse gesendet. Mehr Informationen zur digitalen SoVD-Vortragsreihe sowie zu
weiteren Vortragsthemen sind unter www.sovd-nds.de verfüg
Quelle: Sovd Landesverband
Mehr Menschen können durch Reform Leistungen erhalten
SoVD-Rechner gibt Antworten: Habe ich Anspruch auf Wohngeld?
Hannover. Seit Anfang des Jahres haben mehr Menschen als bisher Anspruch auf Wohngeld. Für
viele stellt sich die Frage, ob das auch auf sie zutrifft und wie hoch die Leistung eventuell sein
könnte. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen berät nicht nur persönlich rund
um das Thema, sondern stellt mit dem Wohngeld-Rechner auch ein Instrument zur Verfügung,
mit dem die Höhe selbstständig und individuell berechnet werden kann.
Habe ich Anspruch auf Wohngeld? Wenn ja, wie hoch könnte es sein? Diese Fragen beantwortet
der SoVD in seinen 50 Beratungszentren in Niedersachsen und ab sofort auch mit seinem
Wohngeld-Rechner. „Anhand weniger Fragen zum Einkommen, der Miete und der Anzahl der
Haushaltsmitglieder ermittelt unser Rechner unkompliziert, ob die Leistung überhaupt infrage
kommt“, erläutert Bernhard Sackarendt, Landesvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Ein
weiterer Vorteil: Nach der Beantwortung der Fragen kann auch gleich ein formloser Antrag auf
Wohngeld gestellt werden.
Durch die Reform des Wohngelds haben seit dem 1. Januar mehr Menschen als bisher Anspruch
auf die staatliche Leistung, wenn sie aufgrund ihres geringen Einkommens Probleme haben, ihre
Miete zu zahlen. „Auch, wer bislang kein Wohngeld bezogen hat, sollte deshalb jetzt überprüfen,
ob es für sie*ihn nicht doch infrage kommt“, rät Sackarendt. Da die Berechnung jedoch ziemlich
kompliziert sei, sollte man sich definitiv Unterstützung holen. „Entweder durch den Rechner oder
durch eine persönliche Beratung bei uns“, so der Landesvorsitzende.
Der Wohngeld-Rechner ist auf der SoVD-Internetseite unter www.sovd-nds.de abrufbar. Dort
finden Betroffene auch das SoVD-Beratungszentrum ganz in ihrer Nähe.
Quelle: Sovd Landesverband
Wechseln Sie zum E-Paper!
Seit über einem Jahr können sich Mitglieder für den Wechsel zur
digitalen SoVD-Zeitung entscheiden. Viele haben dies bereits getan
und erhalten ihre Mitgliederzeitung schnell und bequem auf ihr
Tablet oder Smartphone. Sie schonen dabei auch unsere Umwelt.
Ihr Vorteil: Als E-Paper ist die SoVD-Zeitung schneller bei Ihnen als
im Postversand. Zudem enthält das E-Paper alle Landesbeilagen,
direkte Verlinkungen in Artikel und einen Vorlesemodus.
Sie können sich direkt über die Webseite anmelden: www.sovd.de/e-paper
Quelle: Sovd Landesverband
SoVD informiert zu Regelung für Pflegebedürftige und Pflegepersonen
Gilt Pflegegeld als Einkommen bei Sozialleistungsbezug?
Sulingen / Syke. Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegegeld. Erhalten
sie zusätzlich Sozialleistungen, deren Gewährung vom Einkommen abhängt, müssen sie sich aber
keine Sorgen machen. Denn: Pflegegeld wird nicht angerechnet – das gilt auch für
Pflegepersonen mit Sozialleistungsbezug. Was Betroffene hierzu wissen sollten, erklärt der
Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke.
Werden Pflegebedürftige zu Hause zum Beispiel von Angehörigen gepflegt und haben einen
Pflegegrad von mindestens 2, erhalten sie Pflegegeld. Diese Leistung wird Betroffenen zur
Verfügung gestellt, um damit einer ihm*ihr nahestehenden Person eine Zuwendung zu zahlen,
wenn diese Pflegeaufgaben übernehmen. Beziehen Pflegebedürftige zudem Grundsicherung,
Sozialhilfe oder Hartz IV beziehungsweise Bürgergeld, gilt: Das Pflegegeld wird nicht auf das
Einkommen angerechnet. Da sie ansonsten gegenüber anderen Pflegepersonen schlechter
gestellt würden, trifft dies außerdem auf Pflegepersonen zu, die Sozialleistungen bekommen.
„Diese sozialrechtliche Ausnahme ist allerding nur in Fällen gültig, in denen die Pflegeperson
nicht im Rahmen eines Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisses für die pflegebedürftige Person
tätig wird“, informiert SoVD-Beraterin Manuela Schumacher.
Für weitere Fragen rund um das Thema Pflege stehen die Beraterinnen des SoVD in Sulingen und
Syke gerne zur Verfügung. Die SoVD-Beratungszentren sind unter info.sulingen@sovd-nds.de
bzw. info.syke@sovd-nds.de oder das Mitglieder-Service-T
Quelle: SoVD Kreisverband