Keine Osterfeuer zugelassen / Kostenlose Abgabe von Schnittgut und Grünabfällen
Aufgrund des hohen Risikos sich mit dem Coronavirus anzustecken werden in der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen im Jahre 2021 zu Ostern keine Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) zugelassen. Im Zusammenhang mit der Diskussion um den Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung zur Regelung der Brauchtumsfeuer in der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen hatte der Samtgemeinderat fraktionsübergreifend die Verwaltung beauftragt, als Ersatz für eine Verordnungsregelung alternative Möglichkeiten für die Bevölkerung zu erarbeiten, um das anfallende Schnittgut / die anfallenden Grünabfälle entsorgen zu können.
Gemeinsam mit der AWG konnte ein Pilotprojekt erarbeitet werden, das in der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen eingeführt und umgesetzt wird.
Das Pilotprojekt kann mit folgenden Eckpunkten zusammengefasst werden:
1. AWG und Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen verfolgen gemeinsam das Ziel, die Brauchtumsfeuer nach Anzahl und Menge nachhaltig zu reduzieren.
2. Die AWG und die Samtgemeinde vereinbaren für das Pilotprojekt eine dreijährige Laufzeit (2021 – 2023). Damit soll auch über die Pandemiephase hinaus eine nachhaltige Grünabfallverwertung bei Reduzierung der Anzahl der Brauchtumsfeuer und der Menge der dabei verbrannten Grünabfälle erreicht werden.
3. Die AWG stellt in den vier Gemeinden Asendorf, Bruchhausen-Vilsen, Schwarme und Martfeld im Frühjahr einen mobilen Schredder zur Verfügung und betreibt diesen auch.
4. Die Samtgemeinde sorgt in den Gemeinden für geeignete Plätze zur Anlieferung des Schnittgutes durch die Bürgerinnen und Bürger.
5. Die eigentlich von den Bürgern zu entrichtenden Entgelte werden von der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen getragen.
6. Spätestens im Jahr 2023 ist zu evaluieren, ob das Verfahren tatsächlich zu einer signifikanten Reduzierung der Brauchtumsfeuer (Anzahl und Mengenreduzierung) geführt hat. Darauf aufbauend ist zu entscheiden, ob dieses Verfahren in der Samtgemeinde so oder in abgewandelter Form fortgesetzt werden kann / soll.
Konkret heißt das, dass die Bürgerinnen und Bürger an drei Samstagen (20. März, 27. März, 3. April 2021) an folgender Stelle in Schwarme ihr Schnittgut / ihre Grünabfälle KOSTENLOS abgeben können:
Skateranlage (hinterm Freibad), VerdenerStr., jeweils in der Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr.
Unser dringender Appell geht an die Bürgerinnen und Bürger, dieses Angebot zu nutzen aber auch tatsächlich nur Schnittgut anzuliefern und auch nur während dieser genannten Öffnungszeiten an den drei Sonderterminen. Die AWG wird das angelieferte Material anschließend vor Ort schreddern und einer weiteren Kompostierung und Verwertung zuführen
29.11.2020 von Frank Tecklenborg
Versuchte Brandstiftung: Schutzhütte verwüstet
Unbekannte haben die Schutzhütte im Schwarmer Bruch als letzte Ruhestätte für ein ausgedientes Schlafsofa ausgewählt. Auf Kosten der Gemeinde, und damit des Steuerzahlers, musste der Sperrmüll aufgeräumt werden. Zwischen dem 13. und 15. November hatte dort augenscheinlich nicht nur jemand sein Lager aufgeschlagen, sondern das Möbelstück auch zerstört und versucht, es in Brand zu stecken. „Nicht auszudenken, die Schutzhütte wäre abgebrannt ...“, sagt Ralf Rohlfing, Schwarmes stellvertretender Gemeindedirektor. Er bittet um Hinweise auf den Verursacher unter Telefon 04252/391218. Foto: Gemeinde Schwarme
Quelle: Kreiszeitung vom 27.11.2020
23.09.2020 von Frank Horstmann
Ergebnis der Umfrage
Im Rahmen des Förderprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden“ fand vom 03.06. – 21.06.2020 online oder durch Abgabe eines Fragebogens eine Bürgerbeteiligung statt.
Die Gemeinden Martfeld und Schwarme wurden 2018 in das Förderprogramm „Kleinere Städten und Gemeinden“ aufgenommen. Dieses ist zwischenzeitlich in das neue Programm „Lebendige Zentren“ übergeleitet worden. Im Laufe des Verfahrens konnten zwei Gebiete eingegrenzt werden, welche städtebauliche Missstände aufweisen. Ziel ist es, mit entsprechenden Fördermitteln diese Missstände zu verbessern und entsprechende Projekte in den nächsten Jahren umzusetzen.
Dafür muss im nächsten Schritt eine Analyse erstellt werden. Hier ist Ihre Meinung gefragt!
Eine öffentliche Bürgerveranstaltung kommt aufgrund der derzeitigen Situation leider nicht in Frage. Für eine nachhaltige Entwicklung der beiden Orte und der gesamten Betrachtungsregion ist die Sicht der Bürgerinnen und Bürger auf Ihre Orte dennoch unerlässlich, um Stärken und Schwächen, aber auch Missstände aufzuzeigen und Ideen und Projektansätze zusammenzutragen.
Aus diesem Grund wird eine Onlinebeteiligung im Zeitraum vom 03.06.2020 bis einschließlich 21.06.2020 durchgeführt, zu der alle Bürgerinnen und Bürger aus Martfeld und Schwarme und darüber hinaus herzlich eingeladen sind.
Des Weiteren sind auch Exemplare bei der Sparkasse, bei der Volksbank sowie beim NP-Markt vor Ort ausgelegt. Bitte senden Sie diese bis zum 21. Juni 2020 an das Rathaus (Lange Str. 11, Bruchhausen-Vilsen) zurück.
Auf Nachfrage bei der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen kann der Fragebogen auch ausgedruckt zugesandt werden.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Projekt “Kleinere Städte und Gemeinden“ – aktueller Stand
Die Gemeinden Martfeld und Schwarme wurden Ende 2018 in das Förderprogramm Kleinere Städte und Gemeinden aufgenommen.
Dieses Programm ist ursprünglich entstanden, um kleinere Gebiete für die Herausforderungen des demografischen und wirtschaftlichen Wandels zu stärken und die Leerstandsprobleme zu beseitigen. Die Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge spielen ebenfalls eine große Rolle.
Es stellte sich jedoch später heraus, dass es das Förderprogramm Kleinere Städte und Gemeinden in der Konstellation nicht mehr geben wird. Die Städtebauförderung soll umstrukturiert und auf drei Leitprogramme reduziert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinden Martfeld und Schwarme in eines der Programme übernommen werden können.
Bedingung ist unter anderem, dass sich die weitere Planung auf ein Gebiet begrenzen muss. Dieses Gebiet müsste klar eingegrenzt sein und flächenhaft städtebauliche Missstände aufweisen. Die Gemeinden Martfeld und Schwarme ermitteln derzeit zusammen mit den beauftragten Planungsbüros DSK und SWECO, welches Gebiet hierfür in Frage kommt. Im nächsten Schritt ist dann ein Entwicklungskonzept für die festgelegten Gebiete zu erstellen.
Ziel ist es, das Konzept bis Frühjahr 2020 fertiggestellt zu haben, so dass ab 2021 hoffentlich erste Projekte realisiert werden können.
Welche öffentlichen Maßnahmen in Frage kommen und ob es eine Möglichkeit gibt, private Maßnahmen gefördert zu bekommen, wird sich erst in den nächsten Wochen herausstellen.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen Anfang 2020 im Rahmen einer Bürgerbeteiligung informiert werden.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Christa Gluschak (E-Mail: christa.gluschak@bruchhausen-vilsen.de, Tel.: 04252/391-410) gerne weiterhin zur Verfügung.
Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen
Stabstelle Regionale Entwicklung, Förderprogramme und Tourismus