Nachrichten aus Schwarme
Sozialverband Deutschland
Kreisverband Diepholz
Steuererleichterung liegt je nach Behinderungsgrad zwischen 384 Euro und 2.840 Euro
Behinderten-Pauschbetrag: Steuerliche Entlastung für Menschen
mit Behinderung
Sulingen/Syke. Ob Physiotherapie, Medikamente oder Betreuung: Für Menschen mit Behinderung
fallen im Alltag regelmäßig Kosten an. Durch den sogenannten Behinderten-Pauschbetrag
können sie deshalb steuerlich entlastet werden. Wie hoch der Betrag für Betroffene genau
ausfällt, hängt dabei vom zuerkannten Grad der Behinderung (GdB) ab. Alles Wichtige dazu
erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Sulingen und Syke.
Um durch eine Behinderung anfallende zusätzliche Kosten abzufedern, können Menschen mit
einem Schwerbehindertenausweis durch den Behinderten-Pauschbetrag steuerlich entlastet
werden. Es handelt sich dabei um einen jährlichen Freibetrag, der vom zu versteuernden
Einkommen abgezogen wird – konkrete Kosten müssen nicht nachgewiesen werden. Denn: Die
Höhe des Behinderten-Pauschbetrags ist nach dem GdB gestaffelt. „Schon ab einem Grad der
Behinderung von 20 können Betroffene entlastet werden. Sie erhalten 384 Euro. Bei einem Grad
der Behinderung von 100 sind es 2.840 Euro“, weiß Manuela Schumacher, SoVD-Beraterin aus
Sulingen. Für blinde Menschen liege der Pauschbetrag bei 7.400 Euro.
Da im Alter oft zunehmend körperliche Einschränkungen auftreten, rät der SoVD besonders auch
Rentner*innen, die Beantragung eines GdB in Erwägung zu ziehen, um unter anderem von den
steuerlichen Vorteilen profitieren zu können. „Außerdem empfehlen wir denjenigen, die bereits
einen Grad der Behinderung zuerkannt bekommen haben, prüfen zu lassen, ob eine Höherstufung
in Frage kommt. Werden eine Behinderung oder eine entsprechende Erhöhung im Laufe des
Jahres festgestellt, bekommen Betroffene den vollen Pauschbetrag für den neuen Grad der
Behinderung gezahlt“, fügt Schumacher hinzu.
Die Berater*innen des SoVD in Sulingen und Syke unterstützen gerne bei der Beantragung
eines Grads der Behinderung und stehen für weitere Fragen rund um das Thema Behinderung
zur Verfügung. Kontaktiert werden kann der SoVD telefonisch 0511-65610720 und per E-Mail
info.sulingen@sovd-nds.de) bzw. info.syke@sovd-nds.de.
Quelle: SoVD Kreisverband
Änderung seit 1. Januar 2024 gültig
Zuschuss zum Eigenanteil für Pflegeheimbewohner*innen erhöht
Sulingen/Syke. Pflegeheimbewohner*innen müssen häufig hohe Kosten aus eigener Tasche
übernehmen – wie zum Beispiel einen Eigenanteil an den Pflegekosten. Um Betroffene
finanziell zu entlasten, wird dieser unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse
bezuschusst. Zum 1. Januar gab es hier eine Zuschusserhöhung. Alles Wichtige rund um die
Änderung und geltende Anspruchsvoraussetzungen weiß der Sozialverband Deutschland
(SoVD) in Sulingen und Syke.
Um Pflegebedürftige vor einer Überforderung durch steigende Ausgaben zu schützen, trägt die
Pflegekasse einen Teil des Eigenanteils an den Pflegekosten. Diese Bezuschussung wurde zum
1. Januar 2024 zugunsten Betroffener erhöht. Welchen Betrag sie erhalten, richtet sich danach,
wie lange Bewohner*innen bereits in einer Einrichtung gepflegt werden. „Im ersten Jahr wird
der Eigenanteil nun mit 15 statt wie bisher fünf Prozent bezuschusst, im zweiten Jahr sind es
30 statt 25 Prozent und im dritten Jahr 50 statt 45 Prozent. Auch im vierten Jahr ist der
Zuschuss um fünf Prozent von 70 auf 75 Prozent gestiegen. Wir begrüßen diese Änderung,
denn viele Betroffene sind allein schon aufgrund der massiv gestiegenen Pflegeheimkosten
finanziell sehr stark belastet“, so Manuela Schumacher aus dem Beratungszentrum in
Sulingen.
Anspruch auf einen Zuschuss zum Eigenanteil haben Pflegebedürftige, wenn sie in einer
vollstationären Pflegeeinrichtung leben und mindestens Pflegegrad zwei vorliegt. „Kosten für
Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen allerdings weiterhin selbst getragen
werden. Kann eine pflegebedürftige Person diese sogenannten ungedeckten Kosten nicht
aufbringen, besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege“, informiert Schumacher.
Da als Berechtigungsnachweis für den Zuschuss zum Eigenanteil eine Auskunft zur Wohndauer
ausreicht, ist eine Beantragung nicht nötig. „Grundsätzlich schickt die Pflegekasse diese
Information direkt an die Pflegeheime. Wir raten aber trotzdem, den Nachweis selbst
weiterzugeben, damit nichts schiefgeht“, erklärt Schumacher.
Für weitere Fragen und für die Beantragung von Hilfe zur Pflege stehen die Berater*innen des
SoVD in Sulingen und Syke gerne zur Verfügung. Kontaktiert werden kann der SoVD
telefonisch 0511-65610720 und per E-Mail info.sulingen@sovd-nds.de) bzw. info.syke@sovd-
nds.de. Der Verband berät auch zu weiteren Pflegethemen
Quelle: SoVD Kreisverband
SoVD in Niedersachsen fordert Übernahme der Investitionskosten
Hohe Pflegeheimkosten: „Betroffene nicht weiter im Regen stehen
lassen“
Hannover. In Niedersachsen werden Plätze in Pflegeheimen immer teurer – obwohl sich die
Zuschüsse erhöht haben. Seit dem 1. Januar müssen Betroffene laut VDEK-Erhebung monatlich
80 Euro mehr zahlen als noch ein Jahr zuvor. Für den Sozialverband Deutschland (SoVD) in
Niedersachsen ist das ein unhaltbarer Zustand. Denn: Immer mehr Pflegebedürftige müssen
Sozialhilfe beantragen, weil sie die Kosten alleine nicht mehr stemmen können. Der SoVD fordert
deshalb die Landesregierung auf, ihre Blockadehaltung zu beenden und die Investitionskosten für
Pflegeheimplätze zu übernehmen.
Immer mehr Menschen in Niedersachsen kommen verzweifelt zum SoVD, weil sie die Kosten für
einen Pflegeheimplatz nicht mehr zahlen können. „Die Betroffenen wissen meistens nicht mehr
weiter. Obwohl viele eine durchschnittliche Rente bekommen, stehen sie finanziell mit dem
Rücken zur Wand. Da bleibt dann nur der Gang zum Sozialamt. Das ist wirklich beschämend“, sagt
Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Zwar gebe es neuerdings höhere
Zuschüsse für die Pflegeheimkosten, diese laufen jedoch offensichtlich ins Leere.
„Dass trotz höherer Zuschüsse durch die Pflegeversicherung die Kosten um 80 Euro im Monat
gestiegen sind, zeigt deutlich, dass das Ganze zwar gut gemeint, aber bei Weitem nicht
ausreichend ist“, so Swinke. Hier müsse dringend nachgebessert werden. „Vor allem muss die
niedersächsische Landesregierung endlich eingreifen. Seit Langem fordern wir, dass die
Investitionskosten wieder übernommen werden. Sie machen immerhin 20 Prozent des
Eigenanteils aus, den Betroffene zahlen müssen“, betont der Vorstandsvorsitzende. Allerdings
blockiere die Politik diese Kostenübernahme. „Dabei wäre das eine schnelle und unkomplizierte
Entlastung. Wenn es der Landesregierung ernst ist mit der Unterstützung von Pflegebedürftigen,
dann muss die Übernahme jetzt kommen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dürfen nicht
weiter im Regen stehen gelassen werden“, fordert er.
Quelle: Sovd Landesverband